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GLASBAU |
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- Absturzsichernde Verglasungen
- Hierzu zählen u.a. Glasgeländer auf Galerien und auf Brücken sowie Verglasungen von Aufzugschächten bei Absturzhöhen i.d.R. über 1m.
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- Überkopfverglasungen
- Hierzu zählen Vordachverglasungen aber auch die meisten begehbaren Verglasungen
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- Begehbare Verglasungen
- Hierzu gehören alle Verglasungen die planmäßig, also nicht nur zu Reinigungszwecken, betreten oder befahren werden können
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- Fassadenverglasungen
- Hierzu gehören alle bis zu 10 Grad gegen die Lotrechte geneigten Verglasungen
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- Architektonische Verglasungen
- Hierzu zählen alle Verglasungen die nicht in obige Kategorien fallen. Wandverkleidungen oder Verkleidungen von unzugänglichen Deckenleuchten etc.
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